Was wird gefördert?
- Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz auch zum Zwecke der Vermietung
- Investitionen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zur Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen sowie der Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung auch außerhalb des ländlichen Raums
- Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur
- Investitionen in den ländlichen Tourismus
- Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum
- Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung
- Investitionen in Kulturgüter
Wer wird gefördert?
Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten).
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Antragsteller müssen ggf. zusätzlich eine Beihilfeerklärung einreichen, die bestätigt, dass die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Programm befristet bis zum 31. Dezember 2030