Die Landwirtschaft hat mit einem Nachfolgeproblem zu kämpfen. Einer der Gründe, warum es so wenige potenzielle Hofnachfolger gibt: Die Landwirtschaft ist sehr kapitalintensiv und gerade jungen Landwirten fehlt oft das Kapital für eine Hofübernahme und die nötigen Investitionen. Förderprogramme mit Sonderkonditionen für Junglandwirte unter 41 Jahren sollen den Einstieg erleichtern.
Niedrigere Zinsen für Junglandwirte
Die Banken möchten einen Anreiz für Junglandwirte schaffen, Investitionen zu tätigen. Bei einigen Förderkrediten, zum Beispiel bei den Programmen „Wachstum (241 / 242) “ und „Produktionssicherung (244 / 245) “ der Rentenbank erhalten junge Landwirte Zinsvergünstigungen, die Ihnen bei der Finanzierung von Vorhaben helfen.
Fördermittel für Sie
Voraussetzungen für den Erhalt von Zinsvergünstigungen
Das Alter ist (fast) die einzige Voraussetzung, um von den Sonderkonditionen für Junglandwirte profitieren zu können.
Einzelunternehmer: | Landwirt muss jünger als 41 Jahre sein |
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Personengesellschaft: | Gesellschafter müssen ausschließlich natürliche Personen sein und ein Mitgesellschafter muss jünger als 41 Jahre sein |
Besitzgesellschaft: | Junglandwirt (unter 41 Jahren) muss sowohl in Besitz- als auch in Betreibergesellschaft Mitgesellschafter sein |