Für einige Unternehmen und Gewerbetreibende waren die zügig aufgelegten Corona-Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern überlebenswichtig. So konnten finanzielle Engpässe abgemildert und Insolvenzen verhindert werden. Corona-Maßnahmen wie Lockdowns, die vielen Unternehmen große Probleme bereitet haben, wurden zuletzt schrittweise zurückgefahren.
Die Antragsfrist für die Corona-Hilfen der KfW endete daher am 30.04.2022.
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Staatliche Förderung ist aber nicht nur ein Anker in Krisenzeiten, sondern auch eine große Unterstützung bei Investitionen in die Zukunft. Haben Sie das Digitalisierungspotenzial Ihres Unternehmens schon ausgeschöpft? Möchten Sie zukünftig nachhaltiger produzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Stehen Investitionen oder der Erwerb von Betriebsmitteln an?
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