Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Nichtwohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:
- Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
- Für effiziente Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Gut zu wissen
- Nutzen Sie künftig eine Biomasseheizung, die einen Emissionsgrenzwert von 2,5mg/m³ einhält, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 2.500 Euro.
- Der Zuschuss ist mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude (523) kombinierbar. So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren