KfW BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Investitionszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 35 % der förderfähigen Kosten

Sie möchten die Räumlichkeiten Ihres Unternehmens in Zukunft effizienter beheizen und dafür eine neue Heizungsanlage einbauen? Dann nutzen Sie jetzt den attraktiven Investitionszuschuss der KfW für Ihr Vorhaben, der direkt nach der Umsetzung der Maßnahme auf Ihr Konto überwiesen wird.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Nichtwohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.

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Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:

  • Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Für effiziente Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
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Gut zu wissen

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