Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung und Innovationen wie z.B. der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze oder die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Unternehmensportfolio. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für Vorhaben innovativer Unternehmen möglich.
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet
- Freiberufler und Einzelunternehmen
- junge Unternehmen in Gründung
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Der Digitalisierungs- und Innovationskredit im Videoporträt
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Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW. Für die Beantragung benötigen Sie eine ausgefüllte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)", die Sie online erstellen können. Die Erstellung erfolgt im „gBzA-Center“ der KfW. Ein Ausdruck ist bei der Antragstellung einzureichen.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nachdem Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, solange der formgerechte Kreditantrag bei der KfW innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Sind bei Antragseingang in der KfW mehr als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen, sind nur in wesentlichen Teilen noch nicht realisierte Vorhaben mit einer Realisierungsquote kleiner 50 % förderfähig.
Als Vorhabenbeginn gelten der Beginn der Bauarbeiten oder der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Die KfW unterscheidet Digitalisierungsvorhaben in drei Teilbereiche:
- Produktion und Verfahren wie z. B. die Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung oder die Integration von digitalen Schnittstellen
- Produkte wie z. B. den Aufbau von digitalen Plattformen oder Entwicklung produktbegleitender Software
- Strategie wie z. B. der Initialisierungsaufwand zur Nutzung von Cloudtechnologien
Eine abschließende Aufzählung der förderfähigen Vorhaben finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Förderfähige Maßnahmen".
Als Innovationsvorhaben gelten die Einführung und Entwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, die für Ihr Unternehmen neu oder technologisch fortschrittlich sind.
Als innovative Unternehmen gelten Unternehmen, die bestimmte Innovationskriterien erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel Unternehmen, die besonders schnell wachsen, viel in Forschung und Entwicklung investieren oder in den letzten 36 Monaten bereits eine europäische oder nationale Innovationsförderung erhalten haben.
Eine vollstände Auflistung der Kriterien finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Förderfähige Maßnahmen".