Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Unternehmenskäufe und -übernahmen
- Investitionen (z. B. Anlagen und Maschinen, Gebäude und Grundstücke, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Betriebsmittel (z. B. Vorfinanzierungskosten, Personalkosten, Mieten)
- Material- und WarenlagerUnternehmenskäufe- und übernahmen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen.
Antragsberechtigt sind die vorgenannten Antragsteller, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme Vorhaben finanzieren möchten. Ebenfalls sind die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU zu erfüllen: Die Unternehmen müssen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von max. 125.000 Euro, für Betriebsmittel und Wiederauffüllung des Warenlagers bis zu 50.000 Euro
- Wird im Team gegründet, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
- Bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
- 9 Monate Abruffrist ab Kreditzusage
- Sondertilgungen sind möglich – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Gut zu wissen
- KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert
- Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Auch für einen nebenberuflichen Start geeignet
Der KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) im Videoportät
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den "ERP-Gründerkredit StartGeld"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nachdem Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Nein, eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Zu den Investionen zählen:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) sowie Software.
Zu den Betriebsmitteln zählen liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingsmaßnahmen, Messeteilnahmen sowie Beratungskosten.
Nein, in diesem Förderprodukt ist kein Eigenmitteleinsatz erforderlich. Allerdings kann der Einsatz von Eigenmitteln zu einer besseren Bewertung Ihrer Bonität durch Ihre Hausbank führen.
Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen der KfW und dem durchleitenden Finanzierungspartner. Dadurch sind die Finanzierungspartner häufig zur Finanzierung eines Vorhabens bereit, auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können.
Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten.
Als Kreditnehmer haften Sie zu 100% für die Rückzahlung.
'In einem Businessplan beschreiben Sie die Geschäftsidee, mit der Sie sich selbstständig machen. Sie stellen dar, wie Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen wollen, zeigen auf, dass Ihr Projekt Erfolg verspricht und es sinnvoll ist, in darin zu investieren.
Ein Businessplan besteht aus einem Geschäftskonzept, einem Investitionsplan, dem Liquiditätsplan sowie der Rentabilitätsvorschau.
Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Die KfW fördert auch Neugründungen, die vorerst im Nebenerwerb geführt werden. Voraussetzung: Der geförderte Nebenerwerb muss mittelfristig auf einen Haupterwerb ausgelegt sein.