KfW Umweltprogramm (240/241)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert nachhaltige und umweltschonende Investitionen, die den gesetzlichen Mindeststandard übertreffen, mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 25 Mio. Euro.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Umweltprogramm fördert die KfW Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klima­schutz verbessern, Ressourcen schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels dienen.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Für Vorhaben in Deutschland sind antragsberechtigt:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • in- und ausländische Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberuflermit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Für Maßnahmen im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ gibt es einen Tilgungszuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 1,5 Mio. Euro.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

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