Förderung für Investitionen und Betriebsmittel
Investitionen festigen die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sorgen für Wachstum. Fördermittel können Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens erleichtern. Förderkredite der staatlichen KfW und von Landesförderinstituten lassen sich flexibel einsetzen: Bei verschiedensten Investitionen und beim Erwerb von Betriebsmitteln können Sie von Fördermitteln profitieren.
Investitionen sichern Wettbewerbsfähigkeit
Unternehmen müssen kontinuierlich investieren, um sich auf dem Markt zu behaupten. Neue Maschinen, moderne Büroausstattung oder ein erweiterter Fuhrpark – es gibt zahlreiche Beispiele für unternehmerische Investitionen. Sie sind notwendig, um Ihre Leistungsfähigkeit in der Gegenwart sicherzustellen und das Wachstum Ihres Unternehmens voranzutreiben.
Das nützt nicht nur Ihnen und Ihrem Unternehmen, sondern auch der Gesellschaft. Schließlich sorgt gerade der deutsche Mittelstand für Arbeitsplätze und Wohlstand. Förderprogramme von Bund, Ländern und regionalen Institutionen sollen dafür sorgen, dass die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erleichtert wird und der Wirtschaftsmotor nicht ins Stocken gerät.
Günstige Finanzierung mit Fördermitteln
Viele Anschaffungen sind kostspielig, sodass die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Finanzierung zu stemmen. Hier können Investitions- und Betriebsmittelkredite helfen. Besonders günstige Konditionen bieten Förderkredite der staatlichen KfW und der Förderinstitute der Bundesländer. Ein weiterer Vorteil der Förderung: Je nach Förderprogramm sind die Kredite vielseitig einsetzbar. Nutzen Sie Fördermittel für das, was Ihr Unternehmen voranbringt!
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Günstige ZinsenErleichterte Finanzierung dank Förderung
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FlexibelFür viele Vorhaben einsetzbar
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ZuverlässigFördermittel von Bund und Ländern
Auf der FörderWelt erfahren Sie, bei welchen Vorhaben Sie von Fördermitteln profitieren können, welche Förderprogramme in Frage kommen und wie Sie sie beantragen.
So beantragen Sie Fördermittel für Investitionen und Betriebsmittel
Wenn Sie einen Förderkredit für die Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, gehen Sie nicht direkt auf das jeweilige Förderinstitut zu. Der erste Schritt ist immer ein Termin bei Ihrer Hausbank. Diese berät Sie im Detail, prüft die Förderfähigkeit Ihres Anliegens und stellt mit Ihnen den Förderantrag. Mit Hilfe unserer Banksuche finden Sie schnell und einfach eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe.
Häufig gestellte Fragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der Kreditantrag beim Förderinstitut innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Haben Sie diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zu weniger als 50 % umgesetzt sind.
Als Vorhabenbeginn gilt die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht: der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags für das jeweilige Vorhaben.
Abweichend von der betriebswirtschaftlichen Definition von Betriebsmitteln verstehen die Förderinstitute unter förderfähigen Betriebsmittel alle laufenden Kosten, die im Unternehmen anfallen. Dazu gehören:
- Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume
- Personalkosten
- Aufwendungen für Werbung
- Anmeldungen und Genehmigungen
- Forschung und Entwicklung
- Beratungskosten
- Mitarbeiterqualifizierung und –weiterbildung
- Einräumen von Zahlungszielen
- Vorfinanzierung von Aufträgen