Was wird gefördert?
Gefördert werden Ernergieberatungen durch zertifizierte Energieeffizienz-Expertinnen- und Experten. Als Ergebnis der Energieberatung erstellt die Energieberaterin oder der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und erläuert diesen. Der iSFP ernhält Informationen zum energetischen Zustand des Hauses und Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter / Pächter"
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Das heißt: Wer eine geförderte Energieberatung in Anspruch nimmt, bekommt einen Teil der Kosten zurückerstattet. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.
Gut zu wissen
- Höhe des Zuschusses: 50 % der Beratungskosten, maximal 650 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro bei einem Mehrfamilienhaus
- Antragstellung über das elektronische Antragsformular des BAFA
- Beantragung durch Energieberaterin oder Energieberater mit Vollmacht möglich