Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (z.B. Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert. Ebenso können Sie den Kredit beantragen, wenn Sie andere energetische Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel eine Fassadendämmung oder eine energetische Dachsanierung vornehmen.
Wichtige Voraussetzung: Um den Kredit zu beantragen, muss Ihnen bereits ein Zuschuss aus den Programmen KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458) oder BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zugesagt worden sein. Mit dem Vorhaben darf bereits vor dem Kreditantrag begonnen worden sein.
Wer wird gefördert?
Alle Investoren, die energetische Einzelmaßnahmen oder einen Heizungstausch an Wohnimmobilien vornehmen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Gut zu wissen
- Privatpersonen, die geförderte Maßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder WEG-Sondereigentum vornehmen, können eine besondere Zinsvergünstigung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
- Sie können dieses Darlehen nutzen, um den Zuschuss vorzufinanzieren, da dieser erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Sobald der Zuschuss auf Ihrem Konto eingeht, nutzen sie diesen zur Sondertilgung des Ergänzungskredits.
- Sondertilgungen können jederzeit ohne die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung getätigt werden.
Der Ergänzungskredit - Schnell erklärt in einer Minute
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Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den "BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude"?
Zunächst muss Ihnen eine Zusage für einen Zuschuss aus den Programmen "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen" oder "BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist. Dieser Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein. Erst dann können Sie den ergänzenden Kredit beantragen. Mit dem Vorhaben darf bereits vor dem Antrag begonnen worden sein.
Der Antrag auf den Kredit muss bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt auch bezüglich des Förderkredits Ihr direkter Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen
Nein, der Ergänzungskredit kann nur in Verbindung mit einer Zuschussförderung beantragt werden.