Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:
- Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
- Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien
Die Zertifzierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.
Wer wird gefördert?
Die KfW unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die den Förderkredit nutzen können:
- Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).
- Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen und andere Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen, sondern eine Vermietung oder einen Verkauf vorsehen (Programmnummer 298).
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 100.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten
- Die Haushaltsmittel für dieses Förderprogramm sind begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage sollten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
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Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW-Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude"?
Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihr Vorhaben gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „Bestätigung zum Antrag“, das er Ihnen aushändigt.
Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.
Gehen Sie, bevor Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben oder den Kaufvertrag unterzeichnen, zu einer Bank Ihrer Wahl. Wir empfehlen die Fördermittelberatung Ihrer Genossenschaftsbank vor Ort. Bitte bringen Sie die "Bestätigung zum Antrag" Ihres Energieeffizienz-Experten mit. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung können Sie mit dem Vorhaben beginnen oder den Kaufvertrag abschließen.
Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt. Das Forrmular übergeben Sie an Ihre Bank.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über eine Bank, zum Beispiel über Ihre Genossenschaftsbank vor Ort. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dies ist eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits.
Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Haus erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzhaus-Standards.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Arikel zum Neubau von Effizienzhäusern.
Eine Förderung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie Anlagen einsetzen, die aus erneubaren Energien Wärme erzeugen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Nicht förderfähig ist Ihr Neubau-Vorhaben, wenn Sie fossilie Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle zur Wärmegewinnung nutzen. Auch Biomasseanlagen wie Pellet- oder Hackschnitzel-Heizungen sind ausgeschlossen.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.