Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
Wer wird gefördert?
- Bauherren
- Käufer
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von maximal 100.000 Euro.
Gut zu wissen
- kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
- einfache Antragstellung
- grundpfandrechtliche Absicherung erforderlich
- vorzeitige, vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "KfW-Wohneigentumsprogramm"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Es dürfen alle Privatpersonen einen Antrag stellen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Der Antrag auf eine Förderung durch die KfW muss vor Vorhabensbeginn (Kaufvertrag oder erster Spatenstich) gestellt werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Nein. Der Antrag kann für Neubauten oder den Kauf einer Bestandsimmobilie gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie die Immobilie anschließend selbst nutzen.
Nein, für die Beantragung des KfW-Wohneigentumsprogramms ist die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten nicht erforderlich.
Pro Vorhaben können bis zu 100.000 Euro über das KfW-Wohneigentumsprogramm beantragt werden.
Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre, die maximale Laufzeit 35 Jahre.
Nein, Bedingung für die Antragstellung ist die anschließende Selbstnutzung der Immobilie.
Nein, Ferienhäuser können nicht in dem Programm finanziert werden.