Sie möchten ein eigenes Ferienhaus bauen oder eine Bestandsimmobilie sanieren? Auch bei Ferienimmobilien können Sie unter bestimmten Umständen Fördermittel der KfW einsetzen. Erfahren Sie, was Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beachten sollten.
Große Nachfrage nach Fördermöglichkeiten für Ferienimmobilien
Ein eigenes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bieten Ihnen viele Vorteile: Flexibilität und Unabhängigkeit bei der Urlaubsplanung, eine Einrichtung nach den individuellen Bedürfnissen und nicht zuletzt einen ungestörten Urlaub in angenehmer Privatsphäre.
Gerade die Corona-Zeit und die damit verbundenen Einschränkungen in der Urlaubsgestaltung haben diese Vorzüge nochmals deutlich gemacht. Besonders in den beliebten Ferienregionen im Norden, Osten und Süden Deutschlands herrscht ein erhöhtes Interesse am Thema.
Wichtig: Gilt das GEG?
Gute Nachrichten für Sie: Die KfW fördert den Bau von Ferienhäusern, wenn die Immobilie in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Inwiefern das auf Ihr Objekt zutrifft und ob es als Wohngebäude oder Nichtwohngebäude eingestuft wird, prüft ein Energieeffizienz-Experte für Sie.
Bestehen berechtigte Zweifel an dieser Einstufung, muss die zuständige Bauaufsichtsbehörde in die Entscheidung miteinbezogen werden. Sie stellt in diesem Fall einen öffentlich-rechtlichen Nachweis für die Einordnung Ihrer Immobilie aus.
Beratung durch Energieeffizient-Experten
Im ersten Schritt sollten Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Tipp: Wenn Sie Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben in die Tat umsetzen und dabei einen BEG-Förderkredit oder -Zuschuss nutzen, werden die Kosten für den Energieeffizienz-Experten bezuschusst. Beim Bau eines Effizienzhaus können Sie so bis zu 5.000 Euro sparen, bei energetischen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro.