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Was ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung?

Zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2024

Vielleicht kennen Sie folgende Situation: Für den Kauf Ihrer Immobilie haben Sie neben einem Hausbankdarlehen auch einen Förderkredit der KfW in Anspruch genommen. Ihr Bankberater hat Sie aufgefordert, den Antrag auf den Förderkredit schon vor dem Kauf zu unterzeichnen. Aber wussten Sie, dass durch eine sogenannte „aufschiebende Bedingung“ auch eine spätere Beantragung der Fördermittel möglich gewesen wäre?  

Was ist eigentlich der Grundgeanke, der hinter der staatlichen Förderung steckt?

Kurz gesagt: Der Staat will Anreize schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Wohneigentum erwerben, energetisch sanieren oder ein emissionsarmes Auto kaufen. Aktuell ist die Heizungsförderung ein großes Thema in der Bevölkerung: Um die Energiewende voranzutreiben und CO²-Emissionen zu senken, fördert die Bundesregierung den Austausch von Heizungen, die noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, mit einem Zuschuss von bis zu 70 %. Alle Informationen dazu finden Sie übrigens auf unserer Seite zur neuen Heizungsförderung.

 

Um diesen Anreizeffekt zu dokumentieren, muss ein Antrag auf Förderung grundsätzlich vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Dahinter steckt folgende Logik: Wer sein Vorhaben auch ohne staatliche Förderung umsetzt, hat gute Gründe und braucht keine Initial-Anreize vom Staat. 

 

Übrigens, ein verbindlicher Vertrag gilt bereits als Beginn eines Vorhabens! Dazu ein konkretes Beispiel: Sie möchten Ihre Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren. Hierzu möchten Sie ein Generalunternehmer beauftragen. Damit dieser Ihr Bauvorhaben verbindlich einplanen kann, wünscht sich der Generalunternehmer einen schriftlichen Vertrag. Sie sind ebenso daran interessiert, denn ein Vertrag bedeutet schließlich auch für Sie Planungs- und Kostensicherheit. Auf Grund des hohen Tilgungszuschusses sowie des attraktiven Zinssatzes möchten Sie aber unbedingt auch eine Förderung aus dem Programm KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)  in Anspruch nehmen.

 

Sie fragen sich jetzt, wie Sie diesen Vertrag auch ohne einen vorherigen Antrag bei der KfW gestellt zu haben unterzeichnen können? Die Lösung: Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.

 

Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung führt in einem Vertrag dazu, dass dieser erst gültig wird oder sich auflöst, sobald ein im Vertrag festgelegtes Ereignis eintritt. Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel, die sich eindeutig auf den Erhalt der angestrebten KfW-Förderung bezieht, gilt ihr Vorhaben aus Fördermittelsicht noch nicht als begonnen. Eine Antragstellung ist also trotz des abgeschlossenen Vertrags noch immer möglich, da die Anreizwirkung der Förderung klar erkennbar ist. Ein weiterer Vorteil für Sie: Ihr finanzielles Risiko sinkt, denn ohne die Zuschussförderung kommt auch ihr Vertrag nicht zustande. 

Für welche Vorhaben ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung verpflichtend?

Um die neue Heizungsförderung zu beantragen, ist ab dem Ende des Übergangszeitraums am 31.08.2024 ein abgeschlossener Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Pflicht! Dieser Vertrag muss zusammen mit der Antragstellung bei der KfW hochgeladen werden.

 

Um bei Neubauvorhaben schon vor dem Beantragen von KfW-Fördermitteln aus den Programmen „Klimafreundlicher Neubau (297,298)“ oder „Wohneigentum für Familien (300)“ Aufträge vergeben zu können, ist eine aufschiebende Bedingung notwendig. Eine auflösende Bedingung ist allerdings nicht zulässig! 

Gibt es eine Alternative zur aufschiebenden oder auflösenden Bedingung?

Ja. Bei vielen Förderprogrammen reicht es aus, wenn Sie vor dem Beginn Ihres Vorhabens mit Ihrer Bank sprechen. Dokumentiert diese das Gespräch und Ihren Förderprogramm-Wunsch, können Sie den formellen Antrag auch noch später stellen. 

 

Eine einheitliche Regelung für alle Förderprogramme der KfW und der Landesförderinstitute gibt es leider nicht. 

Fördermittel für Sie:

KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

  • Kaufen, Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 150.000 Euro

Sie möchten Ihr Haus so umfassend sanieren, dass Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen? Oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie diesen attraktiven Förderkredit nutzen. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Ihr direkter Weg zur Förderung

Sie möchten Ihr Vorhaben staatliche fördern lassen? Die Finanzierungsexpertinnen und -Experten der Genossenschaftsbanken unterstützen Sie dabei. Finden Sie jetzt eine Filiale in Ihrer Nähe.


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