Vielleicht sind Sie bei Ihrer Recherche zu landwirtschaftlichen Förderkrediten auf den Begriff „EU-Beihilfen“ gestoßen. Tatsächlich sind Beihilfen ein wichtiger Bestandteil vieler Förderprogramme und ausschlaggebend für die Konditionen der Förderung. Aber was genau sind Beihilfen eigentlich?
Der Begriff der Beihilfe
Beihilfen werden verwendet, um heimische Wirtschaftszweige oder einzelne Unternehmen zu unterstützen. Der Begriff der Beihilfe kommt aus dem EU-Recht und beschreibt wirtschaftliche Vorteile, die einem Unternehmen oder einer Branche aus öffentlichen Mitteln gewährt werden. Darunter fallen beispielsweise
- Zuschüsse,
- Schuldenerlasse,
- zinsverbilligte Förderdarlehen,
- Bürgschaften,
- Steuervergünstigungen oder
- die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen.
Erhält ein Unternehmen Beihilfen, ein vergleichbares Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat aber nicht, kann das zu einer Wettbewerbsverfälschung führen und den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen. Daher sind Beihilfen grundsätzlich verboten.
Ausnahmen vom Beihilfeverbot
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die konkret durch das EU-Recht geregelt sind. Dazu zählen unter anderem Beihilfen zur Förderung benachteiligter Regionen, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Bereiche Forschung und Entwicklung, Umweltschutz, Ausbildung, Beschäftigung und Kultur. Eine weitere Ausnahme stellen die sogenannten De-minimis-Beihilfen dar.
Beihilfen als Bestandteil von Förderprogrammen
De-Minimis Beihilfen sind Beihilfen, die einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten und so gering sind, dass sie sich kaum nennenswert auf den Wettbewerb auswirken können.
In Deutschland dürfen Unternehmen über einen Zeitraum von 36 Monaten je nach Branche einen bestimmten Höchstwert als De-minimis-Beihilfen erhalten. Für landwirtschaftliche Betriebe liegt die Untergrenze bei 20.000 Euro (Agrar-De-minimis) und die Höchstgrenze bei 300.000 Euro (Allgemeine De-minimis).
Ergänzend regelt die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung für den Agrarsektor (Agrar-GVO), dass bestimmte Förderprogramme Beihilfen enthalten können, ohne dass sie mit den De-minimis-Grenzwerten verrechnet werden. Die Beihilfe ist in diesem Fall mit einem konkreten Vorhaben verknüpft. Neben der Agrar-GVO gibt es noch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die Beihilfeintensitäten sind je nach Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) unterschiedlich. Hier hilft oft die Verwendung des Darlehensrechners der LR.
Die Gewährung von Beihilfen sorgt bei den meisten landwirtschaftlichen Förderprogrammen für eine Verbesserung der Konditionen, da die Mittel für eine Senkung des Kreditzinses eingesetzt werden. Ob ein Förderprogramm unter die De-minimis-Regelung oder unter die Agrar-GVO fällt, hängt vom jeweiligen Programm ab.
Wie erhalten Sie Beihilfen?
Die Beantragung von Beihilfen erfolgt in der Regel in einem Zuge mit der Beantragung eines Förderkredits. Bei Programmen, die unter die De-minimis-Regelung fallen, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Hausbank eine Übersicht über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen der vergangenen 36 Monate. Als Grundlage für diese sogenannte De-minimis-Erklärung dienen Bescheinigungen, die Sie von ausschüttenden Stellen wie zum Beispiel Förderbanken erhalten haben.
Auf einen Blick: EU-Beihilfen
- Fördermittel aus öffentlichen Geldern zur Unterstützung einzelner Unternehmen oder Branchen
- Gewährung von Beihilfen häufig in Form von zinsvergünstigten Förderkrediten
- Abgabe einer De-minimis-Erklärung bei Beantragung eines Förderkredits