Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere durch die Senkung der Produktionskosten oder Verbesserung und Umstellung der Produktion dienen. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
- Kauf von Maschinen
- Anlage von Dauerkulturen
- Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion) werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren (Prog.-Nr. 242)
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2030