Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen durch Verbesserung sowie Umstellung der Produktion beitragen. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Steigerung der Energieeffizienz
- Minderung von Emissionen
- Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten
- Förderung des Ökologischen Landbaus
- Verbesserung der Tierhaltung
- Investitionen von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion) werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2030