Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie
- Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
- Investitionen in Photovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden
- Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen
- Windenergieanlagen von Landwirten oder landwirtschaftlichen Unternehmen
- Bürgerwindparks
- Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften oder die sich im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort befinden
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Investitionen in die Speicherung und Verteilung des Stroms vorgenannter Erzeugungsanlagen
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird