Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft. Diese Zukunftsfelder sind:
- Regionale Lebensmittelproduktion
- Agri-Photovoltaik-Anlagen
- Umstellung auf öklogischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
- Etablierung von Agroforst, Paludikultur, Torfersatzprodukten
- Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft
- Stallumbauten für mehr Tierwohl
- Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
Hinweis: Das Programm gliedert sich in verschiedene Zukunftsfelder. Diese werden nach Bedarf fortlaufend angepasst. Sie möchten einen Kredit beantragen? Dann sprechen Sie Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater konkret an.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Je nach Vorhaben kann der Antragstellerkreis von der LR zusätzlich eingeschränkt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines besonders zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Für die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen werden auch Unternehmen außerhalb der KMU-Kriterien zu beihilfefreien Kondition gefördert.
- Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.