Für Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos ist eine Ladestation am eigenen Haus, gespeist durch eine Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher, eine lohnende Investition. Die KfW unterstützt die Installation einer solchen Anlage mit einem attraktiven Zuschuss. Wichtige Voraussetzung: Ein Elektroauto muss bereits vorhanden oder bestellt sein.
Elektroauto und Photovoltaik: eine sinnvolle Kombination
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Wallbox an der Hauswand und ein Elektroauto auf der Auffahrt – in deutschen Wohnsiedlungen sieht man dieses Bild inzwischen immer häufiger. Schließlich können die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos ihr Fahrzeug so „kostenlos“ mit selbst produziertem Strom laden. Zugleich profitiert das Klima, da der Strom der Ladestation aus erneuerbaren Energien stammt und nicht aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas.
Die KfW unterstützt Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos dabei, eine eigene klimafreundliche Ladeinfrastruktur aufzubauen und startete zum 26. September 2023 das neue Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442). Bis zu 10.200 Euro erstattet die KfW für die Installation einer Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Da es sich um einen Zuschuss handelt, müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen!
Voraussetzung für KfW-Förderung: Elektroauto muss vorhanden oder bestellt sein
Der Zuschuss richtet sich an alle, die bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum inzwischen ausgelaufenen KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos“. Hier konnten Sie auch eine Förderung bekommen, wenn Sie prophylaktisch eine Wallbox installiert haben, auch wenn Sie kein Elektroauto hatten und auch keine konkrete Anschaffung bevorstand.
Zweite wichtige Voraussetzung: Die Immobilie, die mit einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher versehen wird, muss Ihnen gehören und von Ihnen selbst genutzt werden.
Höhe der Förderung richtet sich nach Leistung der Anlage
Grundsätzlich gilt: Je größer die Leistung Ihrer Anlage, desto höher die Förderung. Die Summe des Zuschusses setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen:
- Ladestation: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro pauschal bei bidirektionaler Ladefähigkeit. Bidirektional bedeutet, dass der Strom in zwei Richtungen fließen kann – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz.
- Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Somit ist also ein Zuschuss in Höhe von bis 10.200 Euro möglich.
Beantragung ab 26. September 2023, Auszahlung frühestens ab März 2024
Seit dem 26. September 2023 können Sie einen Antrag für die Förderung stellen. Wie bei anderen Zuschüssen und Förderkrediten gilt auch hier: Erst beantragen Sie die Förderung, dann schließen Sie Liefer- und Leistungsverträge ab. Wenn Sie die Zusage für die Förderung von der KfW erhalten haben, können Sie Ihre Anlage verbindlich bestellen.
Ihren Zuschuss erhalten Sie frühestens ab März 2024. Dann können Sie die Daten zu Ihrer installierten Anlage sowie nötige Nachweise wie Rechnungen oder Zulassungspapiere bei der KfW hinterlegen. Die KfW prüft Ihre Angaben und Unterlagen und überweist den Ihnen zustehenden Zuschuss auf Ihr Konto.
Tipp: Erfahrungsgemäß besteht eine hohe Nachfrage nach KfW-Zuschüssen im Bereich Elektromobilität. Warten Sie also nicht zu lang mit Ihrem Antrag!
Keine Förderung für Hybridautos
Mit dem neuen KfW-Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ sparen Sie viel Geld bei der Installation einer klimafreundlichen Ladestation mit selbst produziertem Strom. Doch nicht für jeden kommt die Förderung in Frage. Ein wichtiger Ausschluss betrifft das Fahrzeug, dass Sie zum Zeitpunkt des Antrags bereits besitzen oder bestellt haben müssen. Es muss sich um ein reines Elektroauto handeln, ein Hybrid-Modell reicht nicht aus.
Ebenfalls zu beachten: Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags bereits von Ihnen bewohnt werden. Für einen im Bau oder in der Planung befindlichen Neubau können Sie keinen Zuschuss beantragen. Auch Eigentumswohnungen, Ferienimmobilien und vermietete Objekte sind von der Förderung ausgeschlossen.