Effizienzhaus sanieren
Umwelt schonen und Förderung erhalten
Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren? Dann können Sie mit einem Förderkredit der KfW kräftig sparen.
Denn eine energetische Sanierung fördert der Staat mit einer zinsattraktiven Finanzierung inklusive Tilgungszuschuss. Mit dem Förderkredit„KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)“erhalten Sie besonders günstige Konditionen. Dabei gilt: Je energieeffizienter die Immobilie wird, desto höher die Förderung.
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Energiekosten sparenEnergetisch Sanieren spart Energiekosten und schont die Umwelt
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Immobilienwert steigernEin Effizienzhaus hat einen höheren Immobilienwert
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Von Fördermitteln profitierenEnergetisch sanieren mit zinsgünstigen Krediten
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Nachhaltig wohnenTäglich umweltbewusst leben und Energie sparen
Was ist ein Effizienzhaus?
Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat. Ein Effizienzhaus zeichnet sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und energiesparende Gebäudetechnik aus und hat somit einen niedrigen Energiebedarf. Der Umbau zu einem Effizienzhaus wird von der KfW mit attraktiven Krediten und Zuschüssen gefördert.
Für Effizienzhäuser gibt es verschiedene Stufen, die jeweils durch eine Kennzahl angegeben werden. Je niedriger die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Hauses und desto höher kann eine Förderung ausfallen.
Um den geförderten Kredit KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261) zu erhalten, muss die Immobilie nach der Sanierung den Standard eines KfW Energieeffizienzhauses 85, 70, 55 oder 40 erfüllen. Für Häuser unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Geförderte Effizienzhaus-Standards
Entscheidend für die Einordnung in einen KfW-Effizienzhaus-Standard ist die energetische Qualität der Immobilie, die ein speziell zertifizierter Sachverständiger, ein so genannter Energieeffizienz-Experte, bescheinigt. Messgrößen hierfür sind der Primärenergiebedarf (Energie für Heizung, Lüften, Warmwasserbereitung) und der Transmissionswärmeverlust (Energie, die an die Umgebung abgegeben wird). Für beide Messgrößen definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Höchstwerte, die ein Referenzgebäude einhalten muss.
Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt nur 85 % der Energie (Jahres-Primärenergiebedarf) des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf maximal 100 % betragen.
Dies kann beispielsweise durch folgende Sanierungsmaßnahmen
erreicht werden:
- Gas-Brennwertheizung mit Solaranlage für Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung
- Außenwanddämmung 14 cm
- Dachdämmung 20 cm
- neue Fenster mit Doppelverglasung
Ein KfW Effizienzhaus 70 benötigt 70% der Energie eines Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust beträgt maximal 85 %.
Ein Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 % der Energie des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf maximal 70 % betragen. Einen solchen Standard erreicht man beispielsweise durch:
- Holzpelletheizung, Biomasseheizung oder Wärmepumpe
- Solaranlage für Trinkwassererwärmung
- Außenwanddämmung 18 cm
- Dachdämmung 24 cm
- neue Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen
Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 % der Energie des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf maximal 55 % betragen. Einen solchen Standard erreicht man beispielsweise durch:
- Holzpelletheizung, Biomasseheizung oder Wärmepumpe in Verbindung mit Solarthermie
- Außenwanddämmung 32 cm
- Kellerdämmung 16 cm
- Dachdämmung 32 cm
- neue Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung
In einem Baudenkmal zu wohnen ist natürlich reizvoll, oft aufgrund der Gegebenheiten jedoch mit hohen Heizkosten verbunden. Die Dämmung der Wände oder gar eine energetische Sanierung ist nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbar. Daher bietet die KfW vereinfachte Förderbedingungen für Baudenkmäler und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
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Extra-Förderung für die Sanierung von „Worst Performing Buildings“
Übrigens: Besonders attraktiv ist die staatliche Förderung, wenn Sie ein sogenanntes „Worst Performing Building“ zum Effizienzhaus sanieren. Gemeint sind damit Häuser, die zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Das ist gemäß den Kriterien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) der Fall, wenn Ihr Haus einen Energieausweis der Klasse H hat oder älter als Baujahr 1957 ist und 75 % der Fläche der Außenwand noch energetisch unsaniert sind. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Artikel zu Worst Performing Buildings.
Fördermittel für Sie
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Häufig gestellte Fragen
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat und für den sie Fördermittel vergibt.
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Stufen, die jeweils durch eine Kennzahl angegeben werden: KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 oder KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Je niedriger die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Hauses und desto höher kann die Förderung ausfallen. Für Denkmäler und erhaltenswürdige Bausubstanz hat die KfW die Kategorie Effizienzhaus Denkmal eingeführt.
Ja, für die Beantragung des Förderkredits „KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)“ ist die Beauftragung eines Sachverständigen, eines so genannten Energieeffizienz-Experten, Voraussetzung.
Die Kosten für diesen Berater können jedoch zur Hälfte bezuschusst werden. Den Zuschuss für die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten erhalten Sie in Verbindung mit dem KfW-Kredit oder –Zuschuss, den Sie zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens einsetzen.
Der Bauantrag für dieses Gebäude muss 5 Jahre vor der Antragstellung bei der KfW liegen.
Ja, auch für denkmalgeschützte Gebäude bietet die KfW eine Förderung für die Sanierung an.
Aufgrund bestehender Denkmalschutzauflagen können die Effizienzhaus-Referenzwerte nicht immer eingehalten werden. Daher gibt es bei der KfW für Denkmäler eine eigenständige Kategorie: KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Beim Tilgungszuschuss handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der KfW, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe dieses Tilgungszuschusses hängt davon ab, welche tatsächliche Energieeffizienz mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht wurde. Dabei gilt, je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher der Tilgungszuschuss. Bezieht das Gebäude nach der Sanierung mindestens 55 % der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien, erhöhen sich die folgenden Zuschusssätze um 5 %-Punkte:
Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 | 20,00 % |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15,00 % |
KfW-Effizienzhaus 70 | 10,00 % |
KfW-Effizienzhaus 85 | 5,00 % |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 5,00 % |
Für die energieeffiziente Sanierung oder den Bau eines Effizienzhauses benötigt man komplexes Fachwissen. Um Förderkredite beantragen zu können, muss im Vorfeld ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser bescheinigt die Energieeffizienz in einer „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, begleitet das Vorhaben und bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten in einer "Bestätigung nach Durchführung (BnD)", dass die Effizienz-Standards eingehalten werden. Die Kosten für diesen Berater können zur Hälfte bezuschusst werden. Den Zuschuss für die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten erhalten Sie in Verbindung mit dem KfW-Kredit oder –Zuschuss, den Sie zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens einsetzen.
Einen geeigneten und anerkannten Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter:
Für die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten rechnet man, je nach Quadratmeterfläche des Gebäudes, ab ca. 600 Euro. Die Kosten für diesen Sachverständigen können zur Hälfte über einen Tilgungszuschuss oder Investitionszuschuss gefördert werden.
Den Energieausweis erhalten Sie bei einem Energieeffizienz-Experten. Die Kosten für einen Energieausweis beginnen bei etwa 70 Euro (Verbrauchsausweis).