
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen)
- Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen

Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 60.000 Euro pro Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro, der das Darlehen reduziert.

Gut zu wissen
- bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmers (Heizungsförderung) erforderlich
- kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
- vorzeitige, vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich