Was wird gefördert?
Die KfW fördert die energetische Sanierung Ihres Hauses, wenn Sie durch die Sanierungsmaßnahmen mindestens den KfW-Effizienzhaus-Standard 85 erreichen. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre alt sein - gemessen am Datum der Bauanzeige bzw. des Bauantrags.
Wer wird gefördert?
Alle Investoren, zum Beispiel:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus" ist ein vergünstigtes Darlehen mit einem attraktiven Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss reduziert die Summe, die Sie an die KfW zurückzahlen müssen. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard Sie durch Ihre Sanierung erreichen.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Höhe des Tilgungszuschusses: abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard, maximal 37.500 Euro
- Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich. Bis zu 50 % der Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden von der KfW erstattet.
- Kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
- Zusätzlicher Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines energetisch besonders schlechten Gebäudes (Worst Performing Building) oder bei der Umsetzung einer seriellen Sanierung
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Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "KfW BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus"?
Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihre Sanierung gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „Bestätigung zum Antrag“, das er Ihnen aushändigt.
Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.
Gehen Sie, bevor Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben, zu einer Bank Ihrer Wahl. Wir empfehlen die Fördermittelberatung Ihrer Genossenschaftsbank vor Ort. Bitte bringen Sie die "Bestätigung zum Antrag" Ihres Energieeffizienz-Experten mit. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. D.h. Ihre Bank bleibt auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nachdem Sie die Zusage für die Förderung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt.
Um die Verrechnung des Tilgungszuschusses mit Ihrem Darlehen zu veranlassen, übergeben Sie Ihrer Hausbank die „Bestätigung nach Durchführung“, die diese dann an die KfW übermittelt. Nach einer abschließenden Prüfung durch die KfW erfolgt die Verrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über eine Bank, zum Beispiel über Ihre Genossenschaftsbank vor Ort. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dies ist eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits.
Der Tilgungszuschuss reduziert die Summe, die Sie an die KfW zurückzahlen müssen. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom tatsächlichen Energieeffizienz-Niveau des Gebäudes ab.
Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Haus erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzhaus-Standards.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Sanierung von Effizienzhäusern.
Ein Gebäude ist ein „Worst Performing Building“, wenn es zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Konkret bedeutet das nach den Kriterien der BEG:
- Ihr Haus hat einen Energieausweis der Klasse H oder
- Ihr Haus ist älter als Baujahr 1957 und 75 % der Fläche der Außenwand sind energetisch noch unsaniert
Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Sanierung von Worst Performing Buildings.
Wenn Sie bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses Fassaden- oder Dachelemente verwenden, die abseits der Baustelle vorgefertigt wurden, spricht man von einer seriellen Sanierung.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Sanierung verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.