
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie dessen energetische Sanierung. Die Wohnimmobilien dürfen grundsätzlich maximal 3 Wohneinheiten enthalten, davon muss eine selbst genutzt werden.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die mindestens eine der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst nutzen und dort ihren Erstwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem die Kombination mit mindestens einem dieser Förderprogramme:
- "Wohnen mit Kind" oder "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" von der L-Bank
- "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" (297/298) oder "Wohneigentum für Familien" (300) von der KfW
- Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): KfW Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261), KfW-Zuschuss – Heizungsförderung (458) oder BAFA-Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre, davon 1-5 Jahre tilgungsfrei möglich
- Das Kombi-Darlehen Wohnen ist auch nutzbar für die Finanzierung unerwarteter Kostensteigerungen nach Beginn und vor Abschluss des Vorhabens