Wer in einem energieeffizienten Haus wohnt, spart Energiekosten und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Bundesregierung belohnt energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien mit einer attraktiven Förderung. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden im Juli 2021 neue Förderprogramme aufgesetzt und zwischenzeitlich mehrmals angepasst. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zur BEG und wie Sie optimal von der staatlichen Förderung profitieren können.
Wichtiger Baustein der Klimaschutzmaßnahmen: Förderung für Energieeffizienzhäuser
Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Um der Erderwärmung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Emission von Treibhausgasen wie CO2 deutlich zu reduzieren. Ein wichtiger Baustein hierfür sind energieeffiziente Gebäude. Je weniger Energie benötigt wird, um Gebäude zu heizen und mit Strom zu versorgen, desto weniger klimaschädliches CO2 wird ausgestoßen.
Um Immobilienbesitzern die Sanierung energieeffizienter Gebäude noch schmackhafter zu machen, hat die Bundesregierung die Förderung neu aufgestellt. Unter dem Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden interessante Förderprogramme angeboten, von denen auch Sie als Besitzer oder Käufer einer Wohnimmobilie profitieren können.
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Wichtig: Reihenfolge einhalten!
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Reihenfolge von Beantragung und Vorhabensbeginn. Es gilt die strenge Vorgabe: Erst stellen Sie den Förderantrag, dann beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben. Unter dem Vorhabensbeginn wird dann der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags verstanden. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen für Förderkredite möglich: Sie führen vor der Vertragsunterzeichnung ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank und bestätigen auf einem dafür vorgesehenen Formular Ihre Absicht, einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen. In dem Fall können Sie einen Liefer- und Leistungsvertrags abschließen, bevor Sie den Kredit bei der KfW beantragen. Die Baumaßnahmen vor Ort dürfen allerdings keinesfalls vor dem Kreditantrag beginnen.
Tilgungszuschuss, Investitionszuschuss – was ist der Unterschied?
Zuschüsse sind ein wichtiger Baustein der BEG-Förderung und ausschlaggebend für die Attraktivität der Förderprogramme. Bei einem „normalen“ Zuschuss – zur Vermeidung von Verwechslungen nutzen wir hier den Begriff „Investitionszuschuss“ – überweist Ihnen der Fördermittelgeber die Zuschusssumme, nachdem Sie die korrekte Umsetzung nachgewiesen haben. Sie stemmen die Finanzierung Ihres Vorhabens also grundsätzlich selbst, bekommen aber als Belohnung für Ihren Beitrag zum Klimaschutz einen Teil der Investitionen zurückerstattet.
Die Förderkredite der KfW sind dagegen mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet: Der reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Wenn Sie also einen Förderkredit in Höhe von 120.000 Euro aufnehmen und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % des Kreditbetrags, also 24.000 Euro erhalten, müssen Sie nur 96.000 Euro zurückzahlen. Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise von Tilgungszuschüssen in diesem Beitrag.
In Kürze zusammengefasst:
- Investitionszuschuss: Direktüberweisung des Förderinstituts
- Tilgungszuschuss: Verringerung der Tilgungssumme eines Förderkredits
Ob die Förderung in Form eines Investitions- oder Tilgungszuschusses möglich ist, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Unser Tipp: Nutzen Sie den FördermittelFinder, um die passende Förderprogramme für Ihr Projekt zu ermitteln.
BEG-Förderprogramme für Ihren Neubau
Seit dem 1. März 2023 wird der Neubau von Effizienzhäusern nicht mehr im Rahmen der BEG, sondern über das neu eingeführte Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert.
BEG-Förderprogramme für Ihre Sanierung zum Effizienzhaus
Sie können dieses Förderprogramm nutzen:
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach der Sanierung erfüllen wird. Grundsätzlich gilt: Eine Förderung ist dann möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Effizienzhaus-Standard | Max. Kreditbetrag/max. förderfähige Kosten | Höhe des Tilgungszuschusses |
---|---|---|
40 | 120.000 Euro | 20 % (max. 24.000 Euro) |
40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) | 150.000 Euro | 25 % (max. 37.500 Euro) |
55 | 120.000 Euro | 15 % (max. 18.000 Euro) |
55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) |
150.000 Euro | 20 % (max. 30.000 Euro) |
70 | 120.000 Euro | 10 % (max. 12.000 Euro) |
70 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) |
150.000 Euro | 15 % (max. 22.500 Euro) |
85 | 120.000 Euro | 5 % (max. 6.000 Euro) |
85 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) |
150.000 Euro | 10 % (max. 15.000 Euro) |
Denkmal | 120.000 Euro | 5 % (max. 6.000 Euro) |
Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH) |
150.000 Euro | 10 % (max. 15.000 Euro) |
Einen Extra-Tilgungszuschuss von 10 % erhalten Sie, wenn Sie ein sogenanntes Worst Performing Building zum Effizienzhaus 40, 40 EE-Klasse, 40 NH-Klasse, 55, 55 EE-Klasse, 55 NH-Klasse oder 70 EE-Klasse sanieren. Ihr Haus ist ein „Worst Performing Building“, wenn es zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Das trifft auf alle Gebäude zu, die einen Energieausweis der Klasse H haben oder älter sind als Baujahr 1957 und mindestens 75 % der Fläche der Außenwand noch energetisch unsaniert sind.
Auch die Durchführung einer sogenannten „seriellen Sanierung“ wird mit einem erhöhten Tilgungszuschuss belohnt. Hier beträgt der Bonus sogar 15 %. Unter einer seriellen Sanierung versteht man die energetische Sanierung von Gebäuden mit Fassaden- oder Dachelementen, die abseits der Baustelle vorgefertigt wurden.
Was macht die BEG-Förderung für Sanierungen attraktiv?
Die BEG-Förderprogramme lohnen sich besonders für Sie, wenn …
- Sie durch Ihre Sanierungen den Standard Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen werden. Der Tilgungszuschuss beträgt hier 25 % der Kreditsumme.
- Ihr Haus nach der Sanierung mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt. Damit erreichen Sie die neue „Erneuerbare-Energien-Klasse“ und die Höhe des Zuschusses steigt um 5 %.
- Sie Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchführen, denn: Die Materialkosten sind förderfähig. Allerdings muss ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen bestätigen.
Seit Januar 2024 wird der Heizungstausch in Bestandsgebäuden besonders gefördert.
Informationen zu den Zuschusshöhen finden Sie in unserem Artikel zur Heizungsförderung.
BEG-Förderprogramme für Ihre energetischen Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen bezeichnen in der Sprache der Förderinstitute die Sanierungsmaßnahmen, die für eine Verbesserung der Energieeffizienz sorgen, Ihre Immobilie aber nicht zum Effizienzhaus machen. Dazu gehören zum Beispiel nachträgliche nachträgliche Fassadendämmungen oder der Austausch von Fenstern.
. Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit diesem Programm:
Grundsätzlich gilt: Eine Förderung ist dann möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik:
Maßnahme | Höhe des Investitionszuschusses |
---|---|
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Fenster und Außentüren erneuern | 15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Lüftungsanlagen einbauen, austauschen oder optimieren |
15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen („Efficiency Smart Home“) | 15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung in Bestandsgebäuden mit max. 5 Wohneinheiten | 15 % (20 % bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung in Bestandsgebäuden mit Biomasseheizungen >= 4 kW | 50 % |
Was macht die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen attraktiv?
Die BEG-Förderprogramme lohnen sich besonders für Sie, wenn
- Sie gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten einen Sanierungsfahrplan erstellen und diesen innerhalb von 15 Jahren umsetzen. Sie erhalten dann bei einigen Maßnahmen einen Extrazuschuss von 5 %. Außerdem erhöhen sich die maximalen förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
- Sie Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchführen, denn: Die Materialkosten sind förderfähig. Allerdings muss ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen bestätigen.
So funktioniert die Förderung der Baubegleitung
Wenn Sie Ihre Immobilie zum Effizienzhaus sanieren, ist die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) verpflichtend. Die gute Nachricht: Die Kosten für die Baubegleitung werden gefördert. Sie beantragen den Zuschuss zusammen mit dem Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses.
Die Förderung auf einen Blick:
- Jeweils 50 % der förderfähigen Kosten für die Baubegleitung erhalten Sie als Zuschuss zurück.
- Ein- und Zweifamilienhaus: Die max. förderfähigen Kosten betragen 10.000 Euro (Bau oder Sanierung eines Effizienzhauses) bzw. 5.000 Euro (Einzelmaßnahmen) pro Antrag und Kalenderjahr.
- Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohnungen: Die max. förderfähigen Kosten betragen 4.000 Euro (Bau oder Sanierung eines Effizienzhauses) bzw. 2.000 Euro (Einzelmaßnahmen) pro Wohnung. Maximal können Sie 40.000 Euro bzw. 20.000 Euro erhalten.
Einfache Antragstellung
Die Antragsstellung zur Förderung der Baubegleitung ist an die Beantragung der Förderung des Sanierungsvorhabens gekoppelt. Damit werden auch die Kredithöchstbeträge und Zuschusshöhen zusammengerechnet. Das bedeutet:
Der zu beantragende Kreditbetrag erhöht sich um die Kosten der Baubegleitung. Für diesen Anteil erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.
Fördermittel für Sie
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Häufig gestellte Fragen
In Bezug auf den Zeitpunkt der Beantragung gilt: Erst stellen Sie den Förderantrag, dann beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags.
Ausnahme: Wenn Sie in einem dokumentierten Beratungsgespräch mit Ihrer Bank die Absicht, einen Förderkredit bei der KfW zu beantragen, schriftlich festgehalten haben, können Sie unter Umständen auch schon Verträge abschließen, bevor Sie den Förderkredit beantragen. Wir empfehlen ein Beratungsgespräch mit einer Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe, um dies für Ihr individuelles Vorhaben abzuklären.
Für Förderkredite gilt, dass die Antragstellung über eine Bank Ihrer Wahl erfolgt, zum Beispiel über eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe Diese stellt in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Zuschüsse können Sie selbstständig online beantragen. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie hierfür den ZuschussGuide!
Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Haus erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzhaus-Standards.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
Gefördert werden Sanierungen bei Wohngebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto). Eine Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung – dort liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro (brutto).
Für die energieeffiziente Sanierung oder den Bau eines Effizienzhauses benötigt man komplexes Fachwissen. Um Förderkredite oder Zuschüsse beantragen zu können, muss im Vorfeld ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser unterstützt bei der Planung, begleitet das Vorhaben und bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten, dass die Effizienz-Standards eingehalten werden.
Einen geeigneten und anerkannten Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de