Sie wollen in eine Genossenschaftswohnung ziehen und dafür Anteile an einer Genossenschaft erwerben? Die KfW unterstützt Sie hierbei mit dem Programm 134. Sowohl die Neugründung als auch die Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft sind förderfähig. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Wohnungsgenossenschaften und der neuen KfW-Förderung.
Auf einen Blick: Neue KfW-Förderung für Wohnungsgenossenschaften
- Zinsverbilligung aus Bundesmitteln
- Tilgungszuschusses in Höhe von 7,5 %, wenn Sie einen Nachweis über die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung vorlegen
- Förderhöchstbetrag 100.000 Euro
- Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre
Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?
Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform des Privatrechts, deren besonderer Zweck es ist, ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Wohnung zur Nutzung bereit zu stellen.
Die Genossenschaftsidee stammt aus dem Jahre 1849. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. In einer Genossenschaft hat jeder gleichberechtigt eine Stimme und im Vordergrund steht die Förderung der Mitglieder. Es geht nicht um die Gewinnmaximierung, sondern darum, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen.
Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist die Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft – und damit auch der Kauf von Anteilen - erforderlich. Erst dann können Sie mit der Genossenschaft ein Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung abschließen.
Warum unterstützt die KfW die Genossenschaftsidee?
Wohnungsgenossenschaften können ein wichtiger Baustein bei der Lösung eines großen aktuellen Problems sein: dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum – besonders in Städten und Ballungsräumen. Um noch mehr Menschen den Zugang zu Wohnungsgenossenschaften zu ermöglichen, wird der Kauf von Genossenschaftsanteilen staatlich gefördert.
Die von der Genossenschaft erwirtschafteten Überschüsse werden nicht als Gewinn betrachtet, sondern fließen zum einen in die Wohnungsbewirtschaftung zurück und ermöglichen zum anderen die Dividendenausschüttung an die Mitglieder.
Es gibt auch Genossenschaften, die neben dem Mietwohnungsbau Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen bauen und an ihre Mitglieder verkaufen. In der Regel sind die Genossenschaften bestrebt, dass ihre Häuser und Wohnungen nicht zum Spekulationsobjekt werden und dass sich das im Laufe der Jahre aufgebaute Vermögen nicht durch Verkäufe mindert. Denn dies würde den Sinn der Genossenschaften und ihren Förderauftrag widersprechen. Auch zukünftige Mitglieder und nachwachsende Generationen sollen preisgünstige, zeitgemäß ausgestattete und gut erhaltene Wohnungen bekommen können.
Was sind die Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft?
Wer in eine Genossenschaftswohnung einzieht, erhält mit dem Einzug sozusagen ein lebenslanges Wohnrecht. Vor Eigenbedarfskündigungen muss in einer Wohnungsgenossenschaft niemand Angst haben.
Speziell für Menschen mit geringem Einkommen sind Genossenschaftswohnungen von Vorteil, da die Mieten dauerhaft sehr günstig bleiben. Zudem sind die Mietverträge, besonders in Bezug auf die Kündigungsregelungen, sehr zum Vorteil des Mietenden ausgelegt. Kündigungen ohne Fehlverhalten des Mieters sind nahezu unmöglich.