Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zum Beispiel:
- Rampen im Eingangsbereich
- Treppenlifte
- Bodengleiche Duschen
- Altersgerechte Assistenzsysteme (u. a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer oder Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
- Mieter
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Das heißt: Wer Maßnahmen zum Abbau von Barrieren gemäß den Vorgaben der KfW umsetzt, bekommt einen Teil der Kosten zurückerstattet. Die Höhe des Zuschusses beträgt 12,5 % der förderfähigen Kosten bei Erreichung des Standards "Altersgerechtes Haus" (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit) und 10 % bei barrierereduzierenden Einzelmaßnahmen (max. 2.500 Euro).
Gut zu wissen
- Alternativ können Sie auch den Förderkredit "KfW Altersgerecht Umbauen (159)" nutzen
- Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
- Die Einbindung einer oder eines Sachverständigen ist beim Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" verpflichtend
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW Zuschuss „KfW Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“?
Was ist beim barrierereduzierenden Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu beachten? Wir empfehlen, bei der Planung der Maßnahmen auf die Unterstützung von Sachverständigen zu setzen. Wenn Sie den Standard "Altersgerechtes Haus" erreichen wollen, ist die Einbindung von Sachverständigen sogar verpflichtend.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Dies können Sie direkt im Zuschussportal der KfW machen.
Unser Tipp: Noch schneller und einfacher geht die Beantragung mit dem ZuschussGuide, einem Online-Service der DZ BANK.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass das Vorhaben abgeschlossen ist und Ihnen die Rechnungen der Fachunternehmen vorliegen. Sie reichen die Rechnungen im KfW-Zuschussportal oder beim ZuschussGuide ein. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses.
Häufig gestellte Fragen
Nein, dieser Zuschuss ist nicht altersabhängig und kann von jedem beantragt werden, der die Voraussetzungen der KfW erfüllt.
Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die für den Abbau von Barrieren in Wohnungen oder Häusern sorgen. Eine genaue Auflistung der förderfähigen Maßmahmen und der Anforderungen für die Umsetzung finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen".
Nein, sie müssen sich entweder für den Zuschuss oder das zinsgünstige Darlehen entscheiden.
Nein, die Arbeiten müssen durch ein Fachfirma ausgeführt werden.