Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland zur Barrierereduzierung bzw. dem altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz.
Beispielhafte förderfähige Maßnahmen:
- Rampen im Eingangsbereich
- Treppenlifte
- bodengleiche Duschen
- altersgerechte Assistenzsysteme (u. a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
- Einbruchmeldeanlagen, Nachrüstung von Rollläden
Wer wird gefördert?
- Eigentümer und Mieter
- Käufer von frisch umgebautem Wohnraum (Ersterwerber)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Gut zu wissen
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz
- unabhängig vom Lebensalter
- Nebenkosten werden gefördert
- bei einer Immobiliensanierung ideale Ergänzung zu KfW BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261) und KfW BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen (262)
- vorzeitige, vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Der KfW-Förderkredit Altersgerecht Umbauen (159) im Videoporträt
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "Altersgerecht Umbauen"?
Die Unterstützung durch einen Sachverständigen ist nicht verpflichtend, jedoch wird eine Beratung durch Sachverständige, Wohnungsberatungsstellen oder die Polizei empfohlen.
Gehen Sie vor dem Beginn des Vorhabens zu einer Bank Ihrer Wahl. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Das Förderdarlehen beantragen Sie über ihre Hausbank bei der KfW.
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn (Start der Bauarbeiten oder Abschluss Kaufvertrag) gestellt werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dies ist eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits.
Nein, dieser Förderkredit ist nicht an ein Alter gebunden.
Für die nachfolgenden Maßnahmen kann dieser Förderkredit beantragt werden:
- Wege zu Gebäuden und Wohnungsumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie
- Sanitärräume
- Orientierung und Kommunikation (u.a. auch bestimmte Smart Home-Anwendungen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Einbruchschutz
- Standard "Altersgerechtes Haus"
Die Bauarbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Selbst umgesetzte Arbeiten sind leider nicht förderfähig.
Die Unterstützung durch einen Sachverständigen ist nicht verpflichtend, jedoch wird eine Beratung durch Sachverständige, Wohnungsberatungsstellen oder die Polizei empfohlen.
Da macht die KfW keine Vorgaben, es darf sich jedoch nicht um einen Neubau handeln.
Nein, sie können das Objekt auch vermieten.
Nein, für die Maßnahmen müssen sie sich entweder für das zinsgünstige Darlehen oder den Zuschuss entscheiden.