Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz an der Wohnimmobilie.
Beispielhafte förderfähige Maßnahmen:
- einbruchhemmende Eingangstüren (auch einbruchhemmende Nachrüstung von Türen)
- einbruchhemmende Garagentore/-zugänge
- Nachrüstsysteme für Fenster, Balkon und Terrassentüren Einbruchmeldeanlagen
- Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer oder Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
- Mieter
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe beträgt 20 % auf die ersten 1.000 Euro sowie 10 % auf jeden weiteren Euro, maximal 1.600 Euro pro Antrag.
Gut zu wissen
- bis zu 1.600 Euro Zuschuss
- Alternative zu KfW Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)
- Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
- einfache Antragstellung im KfW-Zuschussportal
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den „KfW Altersgerecht Umbauen – Einbruchschutz - Investitionszuschuss“?
Die Unterstützung durch einen Sachverständigen ist nicht verpflichtend, jedoch wird eine Beratung durch Sachverständige, Wohnungsberatungsstellen oder die Polizei empfohlen.
Stellen Sie den Antrag direkt im KfW-Zuschussportal, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt mit einer Video-Identifizierung oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, erfassen Sie nach Fertigstellung im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten und laden die entsprechenden Rechnungen hoch. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung durch die KfW.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag für diesen Zuschuss können Sie online im Zuschussportal der KfW stellen. Stellen Sie diesen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Nein, dieser Zuschuss ist nicht altersabhängig und kann von jedem beantragt werden.
Die Höhe beträgt 20 % auf die ersten 1.000 Euro sowie 10 % der Kosten auf jeden weiteren Euro , maximal jedoch 1.600 Euro pro Antrag.
Dieser Zuschuss fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz, z.B. einbruchhemmende Haus- bzw. Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Eingangs- und Terrassentüren sowie Fenster, Einbruchmeldeanlagen (auch Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion).
Ja, wenn Sie gleichzeitig in Maßnahmen zur Barrierereduzierung und den Einbruchschutz investieren.
Nein, für die Maßnahmen müssen sich entweder für den Zuschuss oder das zinsgünstige Darlehen entscheiden.
Nein, die Arbeiten müssen durch ein Fachfirma ausgeführt werden.