Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, des barrierefreien Umbaus sowie zur Behebung baulicher Mängel.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum vornehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von mindestens 2.500 Euro bis maximal 150.000 Euro pro Verwendungszweck.
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 30 Jahre
- Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist ist nicht möglich
- Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu beachten