Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Erwerb neuer Immobilien, der Erwerb von gebrauchten Immobilien und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums für die Selbstnutzung in Baden-Württemberg unter Einhaltung gewisser Höchstgrenzen bzgl. der Wohnfläche.
Wer wird gefördert?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die noch kein angemessenes Eigenheim besitzen;
dazu gehören
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens. Die Vergabe erfolgt hier direkt über die L-Bank.
Gut zu wissen
- Sie müssen einen Eigenanteil (i. d. R. mindestens 15 % der Gesamtkosten) einbringen. Dies kann in Form von Bankguthaben, Grundbesitz oder handwerklicher Arbeit erfolgen
- Verfügen Sie nicht über genügend Eigenkapital und können keine handwerklichen Eigenleistungen einbringen, kann ein Teil des Darlehens in einen Zuschuss umgewandelt und als Eigenkapital genutzt werden
- Das Gesamteinkommen des Haushalts darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
- Zinsbindung: bis 15 Jahre
- Zinsverbilligung für 15 Jahre; gegebenenfalls Tilgungszuschuss, wenn weitere Kinder hinzukommen
- Höhere Kreditsumme, verlängerte Zinsverbilligung und Sollzinsbindung sowie höherer Tilgungszuschuss für besonders energieeffiziente Neubauten
- Grundpfandrechtliche Absicherung erforderlich