Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
- Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro
- Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro
Das maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen erhöht sich um 20.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Relevant ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten bei Bau und Kauf oder in Höhe von 100 % des Restkapitals bei Anschlussfinanzierugen.
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit : bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 30 Jahre
- Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist ist nicht möglich
- Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen wie Modernisierungskosten, Grundstückskosten, Nebenkosten etc. können unter bestimmten Voraussetzungen mit in die Förderung einbezogen werden
- Es darf maximal ein Antrag pro Haushalt gestellt werden