Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.
Der Zuschuss kann für folgende Heizungstypen beantragt werden:
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Brennstoffzellenheizung
- Solarthermische Anlagen
- Innovative Heizungstechnik
- Gebäude- oder Wärmenetzanschluss
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die Ihre Heizung im selbstbewohnten Eigentum austauschen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:
- Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Heizung bis 2028 austauschen
- Einkommensbonus in Höhe von 30 %, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt
- Effizienzbonus in Höhe von 5 %, wenn Sie eine Wärmepumpe installieren, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird
In Summe können die Grundförderung und die Boni maximal 70% der förderfähigen Kosten betragen.
Gut zu wissen
- Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss beträgt maximal 30.000 Euro - auch wenn Ihr Heizungstausch teurer wird. Sie können also einen Zuschuss von maximal 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro) erhalten.
- Nutzen Sie künftig eine Biomasseheizung, die einen Emissionsgrenzwert von 2,5mg/m³ einhält, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 2.500 Euro.
- Der Zuschuss ist kombinierbar mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359). So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren.
Heizungsförderung - Schnell erklärt in einer Minute
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Zuschuss "KfW BEG Heizungsförderung für Privatversonen"?
Zunächst planen Sie Ihre neue Heizungsanlage gemeinsam mit einem Fachunternehmen. Danach beauftragen Sie das Unternehmen mit der Umsetzung des Vorhabens. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag eine aufschiebende Bedingung hinsichtlich des KfW-Zuschusses beinhaltet.
Nach der Beauftragung können Sie den Zuschuss im Zuschussportal der KfW beantragen. Dabei müssen Sie auch den Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen hochladen.
Nach der Zusage des Zuschusses kann das Fachunternehmen mit dem Austausch der Heizung beginnen.
Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, erfassen Sie nach der Durchführung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten und laden die Rechnungen hoch. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung durch die KfW.
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Häufig gestellte Fragen
Eine aufschiebende Bedingung sorgt dafür, dass ein Vertrag erst gültig wird, sobald diese Bedingung erfüllt ist. In Bezug auf den KfW Zuschuss "Heizungsförderung für Privatpersonen" bedeutet das: Der Vertrag mit dem ausführnden Fachunternehmen enthält eine Klausel, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, sobald eine Zusage für den KfW-Zuschuss vorliegt. So gehen Sie erst dann eine Zahlungsverpflichtung ein, wenn Sie die Sicherheit haben, Ihr Vorhaben mit staatlicher Förderung finanzieren zu können.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Was ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung?
Nein, den Zuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie eine vorhandene Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe in einem Bestandsgebäude austauschen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt zum 1. Januar 2037. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt der Bonus bis zu seinem Entfall alle zwei Jahre um 3 %. Ein früherer Heizungstausch kann sich also lohnen!