Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an Immobilien, die zu sozialwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (z.B. Pflegeeinrichtungen). Darüber hinauß können Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden und Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungskosten gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie für Ihr Vorhaben bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben. Ebenso berechtigt eine Zusage im Programm Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude der KfW (KFN) oder der ELR Förderung in den Förderschwerpunkten Arbeiten oder Grundversorgung zur Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre, davon 0-3 Jahre tilgungsfrei möglich
- KMU erhalten flankierend zur BEG-Förderung eine Förderung des Landes als Tilgungszuschuss (Klimaprämie) gutgeschrieben
- Finanziert werden können alle Kosten des Vorhabens, auch wenn diese in der BEG-Förderung nicht förderfähig sind (z. B. Grundstücke, Außenanlagen etc.)
- Bei einer ELR-Förderung können alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit den Gebäudeinvestitionen stehen, gefördert werden
- In der Programmvariante "Flex" sind auch Neubau- oder Sanierungsvorhaben von Gebäuden förderfähig, die der Fremdvermietung dienen