Digitalisierung und Innovation: Investieren Sie in Ihre Zukunft
Mit Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben stellen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher auf. Dank staatlicher Förderung können Sie Ihre Projekte zu günstigen Konditionen finanzieren. Erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen von Fördermitteln profitieren kann.
Investitionen sichern Wettbewerbsfähigkeit
Digitalisierung und Innovation – ein Themenfeld, das Unternehmen jeder Größe und Branche umtreibt. Auch wenn Unternehmer wissen, dass sie zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Zukunftstechnologien setzen müssen, besteht bei der konkreten Umsetzung digitaler und innovativer Projekte noch viel Potenzial.
Um Investitionen in Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben zu erleichtern, stehen interessante Fördermittel zur Verfügung. Neben vielen regionalen Förderprogrammen ist vor allem der KfW-Förderkredit ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit eine attraktive Möglichkeit, Vorhaben zu günstigen Zinsen zu finanzieren.
Förderung für Digitalisierung und Innovation
Sie möchten mehr darüber erfahren, bei welchen Projekten Sie von Fördermitteln profitieren können, welche Förderprogramme in Frage kommen und wie Sie sie beantragen? Auf den folgenden Seiten finden sie die wichtigsten Informationen.
So beantragen Sie Fördermittel für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Wenn Sie einen Förderkredit für die Finanzierung von Innovationen oder digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen beantragen möchten, gehen Sie nicht direkt auf das jeweilige Förderinstitut zu. Der erste Schritt ist immer ein Termin bei Ihrer Hausbank. Diese berät Sie im Detail, prüft die Förderfähigkeit Ihres Anliegens und stellt mit Ihnen den Förderantrag. Mit Hilfe unserer Banksuche finden Sie schnell und einfach eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe.
Häufig gestellte Fragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der Kreditantrag beim Förderinstitut innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Haben Sie diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zu weniger als 50 % umgesetzt sind.
Als Vorhabenbeginn gilt der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, nämlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags für das jeweilige Vorhaben. Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Nein, die KfW fordert keine Einbindung eines externen Sachverständigen oder Beraters.
Nein, Vorhaben im Ausland werden nicht gefördert.