Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung und Innovationen wie z. B. der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze oder die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Unternehmensportfolio. Darüber hinaus werden Vorhaben innovativer Unternehmen gefördert.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen in Gründung
- kleine und mittlere Unternehmen
- Angehörige der freien Berufe
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens. Zusätzlich wird für Innvoationsvorhaben ein Tilgungszuschuss i.H.v. 2 % und für innovative Unternehmen ein Tilgungszuschuss i.H.v. 1 % gewährt.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.