Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen (einschließlich betrieblich genutzter PKW und Kaufpreiszahlungen an die Eltern/ Schwiegereltern), die Anschaffung von Warenlager sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien Berufe.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 4 Mio. Euro kann Ihnen eine 60%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 25.000 Euro.