Was wird gefördert?
- Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes (z.B. Personalkosten, Mietzahlungen, Marketing- und Beratungsaufwendungen)
- Erwerb von Unternehmensanteilen
- Material- und Warenlager
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Selbstständige und Freiberufler
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Unternehmen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Grundsätzlich kombinierbar mit anderen Förderprodukten (Krediten, Zulagen und Zuschüssen).
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten profitieren von niedrigeren Zinssätzen.
Der KfW ERP-Förderkredit KMU (365/366) im Videoportät
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW ERP-Förderkredit KMU?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nachdem Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der Kreditantrag beim Förderinstitut innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Haben Sie diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zu weniger als 50 % umgesetzt sind.
Ja, Voraussetzung für die Beantragung einer Haftungsfreistellung ist, dass Sie über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von mindestens 2 Geschäftjahren verfügen.
Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen der KfW und dem durchleitenden Finanzierungspartner. Dadurch sind die Finanzierungspartner häufig zur Finanzierung eines Vorhabens bereit, auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100% für die Rückzahlung.
Die Höhe der Haftungsfreistellung beträgt 50 %.
Folgende Grenzen gelten für die Einstufung als KMU:
- weniger als 250 Mitarbeiter UND
- Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ODER
- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind. Das Datum der Aufnahme der selbständigen Geschäftstätigkeit (erste Umsatzerzielung) ist hierbei ausschlaggebend.
Nein, in diesem Fall liegt keine Antragsberechtigung vor.
Bei den Regionalfördergebieten handelt es sich um strukturschwache Regionen mit besonderem Förderbedarf. Welche Regionen dazu zählen, wird von der EU-Kommission bestimmt und auf der Fördergebietskarte festgehalten. Kleine und mittlere Unternehmen, die Vorhaben in Regionalfördergebieten umsetzen und dafür den KfW ERP-Förderkredit KMU (365/366) nutzen, erhalten einen Zinsbonus.