Was wird gefördert?
Gefördert werden Ersatzinvestitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen oder die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern.
Das sind insbesondere:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser
- Schließung von Stoffkreisläufen
- Verringerung und Zurückhaltung der Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden
- Vermeidung oder Verringerung von Abwasser
- Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen
Wer wird gefördert?
Für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen sind antragsberechtigt:
- kleine, mittlere und große Unternehmen
- Freiberufler
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.Bank Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.