Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zum Einsatz von erneuerbaren Energien und Strom bei der Wärmeerzeungung sowie zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Das Programm ist in 6 unterschiedliche Module aufgeteilt:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationsplan
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen und Landesunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Contractoren, die im KfW-Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind
Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 100 Mio. Euro pro Vorhaben. Zusätzlich gibt es je nach Modul einen Tilgungszuschuss, der das Darlehen reduziert:
Modul 1 (nur für kleine und mittlere Unternehmen)
- bis zu 25% der förderfähigen Kosten- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben
Modul 2
- bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben
Modul 3
- bis zu 45 % der förderfähigen Kosten
- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben
Modul 4
- Basisförderung (nur für kleine und mittlere Unternehmen): bis zu 15 % der förderfähigen Kosten
- Premiumförderung (auch große Unternehmen): bis zu 45% der förderfähigen Kosten
- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 20 Mio. Euro pro Vorhaben
Modul 5
- bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten
- der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 90.000 Euro pro Vorhaben
Modul 6
- bis zu 33% der beihilfefähigen Kosten
- der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 200.000 € pro Vorhaben
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen. In den Modulen 1 und 4 (Basisförderung) sind nur kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Im Modul 6 nur kleine Unternehmen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Downloads
- Produktinfo: Das Wichtigste auf einen Blick
- Informationsblatt Modul 5: Transformationsplan
- Merkblatt: Alle wichtigen Details zum Förderprogramm
- Technische Mindestanforderungen Modul 1: Querschnittstechnologien
- Technische Mindestanforderungen Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Technische Mindestanforderungen Modul 3: Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Technische Mindestanforderungen Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW. Für die Beantragung benötigen Sie eine ausgefüllte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“, die Sie online erstellen können.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Nach Einreichung des Verwendungsnachweises bei der KfW über Ihre Hausbank erhalten Sie den Tilgungszuschuss auf Ihr Darlehenskonto gutgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, muss eine Kreditzusage der KfW vorliegen. Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben vor der Zusage beginnen wollen, können Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen.
Als Vorhabenbeginn ist der Beginn der Bauarbeiten zu werten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht (grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags). Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Nein, Landwirte sind seit der Novellierung des Programms nicht mehr antragsberechtigt.
Hierbei handelt es sich um investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien (z. B. Druckluftanlagen, elektrische Antriebe oder Motoren). Mit den Antragsunterlagen ist ein vom Hersteller mitzulieferndes Produkt- bzw. bei Dämmung ein Materialdatenblatt einzureichen. Sollte es kein Datenblatt geben, ist ein Herstellernachweis zu erbringen.
Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen oder KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Die produzierte Wärme muss zu über 50 % zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden. Für die Vorhabensplanung und -durchführung ist ein Fachunternehmen hinzuzuziehen.
Gefördert werden investive Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, insbesondere der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme stehen. Mit den Antragsunterlagen ist ein Mess-, Steuer- und Regelungskonzept einzureichen.
Gefördert werden Investitionen zur energetischen oder Ressourcen-Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Dies gilt sowohl für Neuanschaffungen als auch für Ersatzinvestitionen.
Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes hin zur Klimaneutralität des Unternehmens.
Gefördert wird die Umrüstung oder der Austausch von Bestandsanlagen, die bisher mit fossilen Energien und künftig elektrisch betrieben werden.
- Das Vorhaben umfasst auch Maßnahmen unter Modul 1 und/oder Modul 3: Sofern ein systemisches Vorhaben auch Maßnahmen gemäß Modul 1 und/oder 3 umfasst, so können alle Maßnahmen zusammen im Einsparkonzept dargestellt und unter Modul 4 beantragt werden. Die KfW erteilt eine Zusage.
- Das Vorhaben umfasst auch Maßnahmen unter Modul 2.
Die Förderung von Maßnahmen unter Modul 2 und Modul 4 können gemeinsam beantragt werden. Wegen unterschiedlicher Tilgungszuschusshöhen werden separate Zusagen erteilt.
Modul 2: bis zu 45 % der förderfähigen Kosten (zzgl. 10 % für KMU)
Modul 4: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (zzgl. 10 % für KMU).
Nebenkosten für die Planung und Installation, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, können mitfinanziert werden. Bei Maßnahmen in Modul 1 sind die förderfähigen Nebenkosten auf 30 % der Investitionskosten begrenzt.
Die Förderung in diesem Produkt schließt die Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen für ein- und dieselbe Maßnahme aus. Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Investitionszuschusses aus dem Förderprodukt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nicht möglich. Eine Kombination mit beihilfefreien Förderprodukten (z. B. KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen /-prozesse) ist jedoch möglich.
Der Tilgungszuschuss wird dem Darlehenskonto nach erfolgreicher Prüfung der Bestätigung nach Durchführung in einer Summe mit Wertstellung zum auf die Prüfung folgenden Quartalsende gutgeschrieben.
Prüfung von / bis - Gutschrift
01.12. / 28.02. - 31.03.
01.03. / 31.05. - 30.06.
01.06. / 31.08. - 30.09.
01.09. / 30.11. - 30.12.