Der Mittelstand in Baden-Württemberg steht vor einem gewaltigen Transformationsprozess bei den Megatrends Digitalisierung, Innovationen sowie nachhaltigem und klimaneutralem Wirtschaften. Die L-Bank unterstützt die Firmen im Land schon seit Jahren in den Bereichen Innovation und Digitalisierung mit einem breiten Förderangebot. Der Nachhaltigkeitsbonus ergänzt dieses Angebot nun mit der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. So sollen Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Treibhausgasemissionen besser gefördert werden, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen.
Was genau verbirgt sich hinter dem Nachhaltigkeitsbonus?
Der Nachhaltigkeitsbonus ist eine Zinsverbilligung in den Programmen Gründungs-, Wachstums- und Investitionsförderung und soll für Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, Klimaschutzmaßnahmen in die Tat umzusetzen. Zudem bietet das Land Baden-Württemberg Beratungen an, um den Unternehmen einen leichteren Zugang zum Thema klimaneutrales Wirtschaften zu ermöglichen.
Wie hoch ist der Nachhaltigkeitsbonus?
Sofern ein Unternehmen eine Klimastrategie für sich entwickelt hat oder entwickeln möchte, wird der Bonus in einem zweistufigen Prozess wie folgt gewährt:
- Einen Zinsvorteil von 0,15 % erhalten Unternehmen, die eine CO2-Bilanz gemäß den gängigen Standards „Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ oder „ISO 14064-1“ erstellt haben.
- Die Definition von CO2-Minderungszielen und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieser Ziele werden mit weiteren 0,15 % Zinsvorteil belohnt.
Welche CO2-Emissionen sind relevant?
Sowohl bei der CO2-Bilanz als auch bei den Minderungszielen werden verschiedene Arten von Treibhausgasemissionen betrachtet:
- Scope 1: Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb und Fuhrpark
- Scope 2: indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung
- Scope 3: Treibhausgasemissionen bei vor- und/oder nachgelagerten Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette
Gut zu wissen: Der Nachhaltigkeitsbonus stellt ausschließlich auf die Klimafreundlichkeit des geförderten Unternehmens und nicht auf die Klimaschutzwirkung der finanzierten Investitionen ab.
Wie können Unternehmen die Zinsverbilligung beantragen?
Sie benötigen bei der Antragstellung einen Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllt. Dieser Nachweis nennt sich „Bestätigung zum Kreditantrag“ und muss von einem ausgewiesenen Sachverständigen erstellt werden.
Die L-Bank arbeitet mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen, die Sie oder Ihre Bankberaterin oder -berater mit der Erstellung der Bestätigung zum Antrag beauftragen können:
- RKW Baden-Württemberg GmbH
- Steinbeis Beratungszentren GmbH
- Von der Landesagentur Umwelttechnik BW geschulte, im Expertenatlas Ressourceneffizienz gelistete Berater