Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Unternehmensgründungen, -käufe und –übernahmen inkl. Nachfolgeregelungen
- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Investitionen (z.B. Anlagen und Maschinen, Gebäude und Grundstücke, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpaletten
- Betriebsmittel (z.B. Vorfinanzierungskosten, Personalkosten, Mieten)
- Material- und Warenlager
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG,KG)
- Stiftungen des privaten Rechts, sofern Sie unternehmerisch Tätig sind
- Natürliche Personen
- Selbstständige und Freiberufler
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger- Unternehmen
Wie wird gefördert?
- bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen, mindestens jedoch 10.000 Euro
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die L-Bank Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Meistergründungsprämie: Jungmeisterinnen und Jungmeister erhalten innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Meisterprüfung für Existenzgründungen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags, max. 10.000 Euro.