Die KfW bietet in ihrer Mittelstandsförderung Kredite mit besonders attraktiven Zinssätzen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler an.
Vereinfachung durch weniger Förderprogramme
Gab es in der Vergangenheit verschiedene Förderprogramme, so sind es nun genau zwei Programme, die Ihre Investitionen zinsgünstig finanzieren:
Der Name der Programme zeigt, wie sie sich unterscheiden: Bei der Wahl des passenden Förderprogramms ist die Größe Ihres Unternehmens entscheidend – nicht mehr das Alter oder der Investitionsort.
Zinsbonus für junge Unternehmen und Unternehmen in regionalen Förderschwerpunkten
An der Mission der KfW, junge Unternehmen und unternehmerische Vorhaben in strukturschwachen Regionen besonders zu unterstützen, ändert sich mit der Verschlankung der Förderprogramme nichts. Die KfW gewährt für diese Zielgruppen attraktive Zinsboni.
Kredite mit Haftungsfreistellung möglich
Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen der KfW und Ihrer Hausbank. Die KfW kann Ihre Hausbank unter bestimmten Voraussetzungen „von der Haftung freistellen“, also einen Anteil des Kreditrisikos übernehmen. Für Ihre Hausbank sinken die Hürden für die Kreditvergabe und für Ihr Unternehmen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten - auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Unabhängig von der Haftungsfreistellung gilt: Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Mit kompetenter Beratung zur optimalen Finanzierung
Sie planen eine Investition oder möchten Betriebsmittel finanzieren? Nutzen Sie die Beratung Ihrer Hausbank, um die Finanzierung auf Ihr individuelles Vorhaben zuzuschneiden und bestmöglich von Fördermitteln zu profitieren. Die Fördermittelexperten der Genossenschaftsbanken stehen Ihnen gerne zur Seite.
Fördermittel für Sie:
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Für kleine und mittlere Unternehmen gelten folgende Grenzwerte:
- weniger als 250 Mitarbeiter UND
- Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ODER
- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Als „jung“ gelten Unternehmen, wenn Sie jünger als 5 Jahre sind. Ausschlaggebend ist das Datum der Aufnahme der selbständigen Geschäftstätigkeit (erste Umsatzerzielung).