ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)

Alles Wichtige im Blick

  • Gründung & Nachfolge, Wachstum & Festigung
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 500.000 Euro

Kreditfinanzierung mit Garantie einer Bürgschaftsbank für Existenzgründer, Nachfolger und Jungunternehmer innerhalb von fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Grundsätzlich kombinierbar mit anderen Förderprodukten (Krediten, Zulagen und Zuschüssen).
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  •  Junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten profitieren von niedrigeren Zinssätzen.
  • 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinanzierte Endkreditnehmerdarlehen

Wie geht es nun weiter?

Wie beantrage ich den KfW ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?

Häufig gestellte Fragen

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