Was wird gefördert?
Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Selbstständige und Freiberufler
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Grundsätzlich kombinierbar mit anderen Förderprodukten (Krediten, Zulagen und Zuschüssen).
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten profitieren von niedrigeren Zinssätzen.
- 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinanzierte Endkreditnehmerdarlehen
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?
Für die Garantieübernahme stellen Sie über Ihre Bank zunächst einen Antrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank kann der Förderkredit durch Ihre Bank bei der KfW beantragt werden.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nachdem Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über eine Bank, zum Beispiel über Ihre Genossenschaftsbank vor Ort. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Sie führen vor Vorhabenbeginn ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank. Unter dem Vorhabensbeginn wird der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags verstanden. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Bitte stellen Sie erst den Garantie- / Förderantrag bei Ihrer Bank. Nach Zusage durch die KfW können Sie mit dem Vorhaben beginnen. Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Zu den Investionen zählen:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) sowie Software
Zu den Betriebsmitteln zählen liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingsmaßnahmen, Messeteilnahmen sowie Beratungskosten.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind. Das Datum der Aufnahme der selbständigen Geschäftstätigkeit (erste Umsatzerzielung) ist hierbei ausschlaggebend.
In einem Businessplan beschreiben Sie die Geschäftsidee, mit der Sie sich selbstständig machen. Sie stellen dar, wie Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen wollen, zeigen auf, dass Ihr Projekt Erfolg verspricht und es sinnvoll ist, in darin zu investieren.
Ein Businessplan besteht aus einem Geschäftskonzept, einem Investitionsplan, dem Liquiditätsplan sowie der Rentabilitätsvorschau.