Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i.d.R. 500 Mio. Euro nicht überschreitet
- Freiberuflich Tätige
- Kommunalnahe Unternehmen
- Immobilienkundinnen und -kunden (gewerblich genutzte Immobilie)
- Gemeinnützige Organisationen
- Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)
mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm „IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen“ bietet Ihnen einen zinsgünstigen Darlehenszins, der bis zu 20 Jahre fixiert werden kann.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 5 Mio. EUR
- Kreditlaufzeit und Zinsbindung: maximal 20 Jahre
- Wahlweise Raten-, Annuitäten- oder endfälliges Darlehen