Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beitragen. Dies umfasst Maßnahmen in
- die Herstellung klimafreundlicher Technologien
- klimafreundliche Produktionsverfahren
- die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zur Eigennutzung
- Stromverteilnetze und die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
- Verteilnetze zur Abwärmenutzung im Zusammenhang mit Fernwärme/-kälte
- Energiespeicher
- die Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
- Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
- Transport/Speicherung von CO2
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Green IT
Wer wird gefördert?
Für Vorhaben in Deutschland sind folgende in-und ausländische Antragsteller antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU) können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz in der EU,
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in der Europäischen Union.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Downloads
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
- Merkblatt: Alle wichtigen Details zum Förderprogramm
- Technische Mindestanforderungen Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Technische Mindestanforderungen Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Technische Mindestanforderungen Modul C: Energieversorgung
- Technische Mindestanforderungen Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Technische Mindestanforderungen Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Technische Mindestanforderungen Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Technische Mindestanforderungen Modul G: Green IT
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit "Klimaschutzoffensive für Unternehmen"?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW. Für die Beantragung benötigen Sie eine ausgefüllte "gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)", die Sie online erstellen können.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der formgerechte Kreditantrag bei der KfW innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Sind bei Antragseingang in der KfW mehr als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen, sind nur in wesentlichen Teilen noch nicht realisierte Vorhaben mit einer Realisierungsquote kleiner 50 % förderfähig.
Als Vorhabenbeginn ist der Beginn der Bauarbeiten zu werten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht (grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags). Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Die Investitionen werden von der Besitzgesellschaft (Vermieter) durchgeführt. Die zu erwerbenden Investitionsgüter werden an die Betriebsgesellschaft (Mieter) vermietet oder verpachtet und von dieser genutzt. Der Antragsteller ist die Besitzgesellschaft.
Unternehmen bzw. Unternehmer der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Fischerei und Aquakultur sind nicht antragsberechtigt.
Bei gewerblichen Antragstellern können Eigenleistungen mitfinanziert werden, sofern diese bilanziert werden.
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaikanlagen, Biomasse-Anlagen) können in der Variante mit Beihilfe nur gefördert werden, wenn keine staatliche Einspeisevergütung, wie z. B. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Anspruch genommen wird.
Die Laufzeit kann abhängig von der technischen und ökonomischen Lebensdauer der Investition bis zu 20 Jahren betragen. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Nach Durchführung der Maßnahme und in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist der programmgemäße und fristgerechte Mitteleinsatz nachzuweisen. „Nach Durchführung“ bedeutet, dass die Installation abgeschlossen und somit eine Inbetriebnahme möglich ist.