Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.
Dazu gehören:
- Photovoltaik-Anlagen aller Art inkl. Batteriespeicher
- Windkraftanlagen
- Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas
- Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen jeder Rechtsform. Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Bei der 20-jährigen Laufzeit ist eine Zinsbindung von 20 Jahren möglich.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.