L-Bank Startfinanzierung 80

Alles Wichtige im Blick

  • Gründung & Nachfolge, Wachstum & Festigung
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Baden-Württemberg
  • bis zu 125.000 Euro je Gründer/Unternehmer, aber max. 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Gründerteam

Die L-Bank fördert die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Unternehmensgründungen, -käufe und -übernahmen
  • Investitionen (z.B. Anlagen und Maschinen, Gebäude und Grundstücke, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Betriebsmittel (z.B. Vorfinanzierungskosten, Personalkosten, Mieten)
  • Material- und Warenlager
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen und Freiberufler.

Antragsberechtigt sind die vorgenannten Antragsteller, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme Vorhaben finanzieren möchten. Ebenfalls sind die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU zu erfüllen: Die nternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von max. 125.000 Euro je Gründer bei einer maximalen Höchstgrenze von 500.000 Euro je Unternehmen, auch für Betriebsmittel und  Wiederauffüllung des Warenlagers
  • Wird im Team gegründet, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen, die Höchstgrenze mehrerer Teammitglieder liegt insgesamt bei 500.000 Euro
  • Bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
  • 12 Monate Abruffrist ab Kreditzusage
  • Sondertilgungen sind möglich - ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, Tilgungszuschüsse aus der Meistergründungsprämie müssen anteilig zurückgezahlt werden
Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 % des Kreditrisikos in Form einer Ausfallbürgschaft
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert
  • Beantragung auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von insgesamt 125.000 Euro je Gründer oder Unternehmer bei einer maximalen Höchstgrenze von 500.000 Euro pro Unternehmen oder Gründerteam.
  • Kein Eigenkapital erforderlich
  • Auch für einen nebenberuflichen Start geeignet mit dem Ziel des Vollerwerbes

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