Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Unternehmensgründungen, -käufe und -übernahmen
- Investitionen (z.B. Anlagen und Maschinen, Gebäude und Grundstücke, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Betriebsmittel (z.B. Vorfinanzierungskosten, Personalkosten, Mieten)
- Material- und Warenlager
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen und Freiberufler.
Antragsberechtigt sind die vorgenannten Antragsteller, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme Vorhaben finanzieren möchten. Ebenfalls sind die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU zu erfüllen: Die nternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von max. 125.000 Euro je Gründer bei einer maximalen Höchstgrenze von 500.000 Euro je Unternehmen, auch für Betriebsmittel und Wiederauffüllung des Warenlagers
- Wird im Team gegründet, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen, die Höchstgrenze mehrerer Teammitglieder liegt insgesamt bei 500.000 Euro
- Bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
- 12 Monate Abruffrist ab Kreditzusage
- Sondertilgungen sind möglich - ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, Tilgungszuschüsse aus der Meistergründungsprämie müssen anteilig zurückgezahlt werden
Gut zu wissen
- Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 % des Kreditrisikos in Form einer Ausfallbürgschaft
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert
- Beantragung
auch mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von insgesamt 125.000 Euro
je Gründer oder Unternehmer bei einer maximalen Höchstgrenze von
500.000 Euro pro Unternehmen oder Gründerteam.
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Auch für einen nebenberuflichen Start geeignet mit dem Ziel des Vollerwerbes