Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle Investitionen, die im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben stehen.
Zum Beispiel:
- Grunderwerb & Erschließungskosten
- Maschinen & Einrichtungen
- Fahrzeuge
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 60%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 10.000 Euro.