Was wird gefördert?
- Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs (z.B. Personalkosten, Mietzahlungen, Marketing- und Beratungsaufwendungen)
- Material- und Warenlager
Wer wird gefördert?
- KMU, Selbstständige und Freiberufler, Existenzgründer sowie Unternehmensnachfolger
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung. Bitte beachten Sie, dass die zulässige Beihilfeobergrenze durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden darf.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Optional ist die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.